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29.12.2011

Stellungnahme zur Streaming-Grauzone

Richterspruch: Adieu Gratis-Kino

Richterspruch zum "Gratis-Kino"
Richterspruch zum "Gratis-Kino"
Bild: Alexandra H. / pixelio.de

Streaming ist strafbar

Dass das Hoch- oder Runterladen von Raubkopien eine Straftat ist, wissen inzwischen die meisten Internetbenutzer. Eine rechtliche Grauzone war bisher aber die Frage: Ist auch das Ansehen im Internet, also das Streamen, derartiger Inhalte verboten? Im Rahmen des Prozesses um die Betreiber der illegalen Seite kino.to hat nun ein Richter Stellung bezogen. Er sagt: Auch Streamen von raubkopierten Inhalten ist "dem Grunde nach" strafbar.

Mehr zu den Hintergründen sowie den Folgen für Internet-User erfährst du hier.

 

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Rebekka Dieckmann

Rebekka Dieckmann

... ist seit November 2011 Volontärin und versucht, sich noch an alles Neue bei CrossChannel.de zu gewöhnen.

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